Das Ökokonto der Stadt Spaichingen dient dazu, geeignete Landschaftspflegemaßnahmen langfristig komplex planen und vorausschauend realisieren zu können. Die durchgeführten Maßnahmen sollen erfasst, bewertet und in Form eines so genannten Ökokontos festgehalten werden.
Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, sollen, soweit sie nicht innerhalb des jeweiligen Planverfahrens / Plangebietes ausgeglichen werden können, künftig durch
"Abbuchung" der benötigten Ausgleichsmaßnahme bzw. Ausgleichspunkzahl vom Ökokonto kompensiert werden. Bei der Kompensation von Eingriffen über das Ökokonto soll auf die Gleichartigkeit von Eingriff und Ausgleich geachtet werden. So können beispielsweise Eingriffe in das Schutzgut Oberflächen-
gewässer mit Landschaftspflegemaßnahmen kompensiert werden, die zuvor eine positive Entwicklung an einem Oberflächengewässer bewirkt beziehungsweise eingeleitet haben.
Frühzeitig durchgeführte Landschaftspflegemaßnahmen erreichen bis zur "Abbuchung" vom Ökokonto
bereits eine gewisse ökologische Reife. Dies wirkt sich positiv auf den Naturhaushalt aus. Die zeitliche
Diskrepanz zwischen einem Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild und dem vollen Wirksamwerden einer Ausgleichsmaßnahme verkürzt sich somit erheblich oder entfällt ganz.
Alle von der Stadt Spaichingen geplanten, durchgeführten und anschließend in das Ökokonto aufgenommenen Maßnahmen sollen zu einer langfristigen Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auf der Gemarkung Spaichingen beitragen. Die Stadt beabsichtigt, im Regelfall eine Sicherstellung der Pflege- und Entwicklungsziele auf 25 Jahre zu gewährleisten.
Die Einrichtung eines städtischen Ökokontos zum Ausgleich von ökologischen Eingriffen bzw. Defiziten im Zusammenhang von Baumaßnahmen und Bauleitplanung wurde durch den Gemeinderat am 11.04.2005 beschlossen.
Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, sollen, soweit sie nicht innerhalb des jeweiligen Planverfahrens / Plangebietes ausgeglichen werden können, künftig durch
"Abbuchung" der benötigten Ausgleichsmaßnahme bzw. Ausgleichspunkzahl vom Ökokonto kompensiert werden. Bei der Kompensation von Eingriffen über das Ökokonto soll auf die Gleichartigkeit von Eingriff und Ausgleich geachtet werden. So können beispielsweise Eingriffe in das Schutzgut Oberflächen-
gewässer mit Landschaftspflegemaßnahmen kompensiert werden, die zuvor eine positive Entwicklung an einem Oberflächengewässer bewirkt beziehungsweise eingeleitet haben.
Frühzeitig durchgeführte Landschaftspflegemaßnahmen erreichen bis zur "Abbuchung" vom Ökokonto
bereits eine gewisse ökologische Reife. Dies wirkt sich positiv auf den Naturhaushalt aus. Die zeitliche
Diskrepanz zwischen einem Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild und dem vollen Wirksamwerden einer Ausgleichsmaßnahme verkürzt sich somit erheblich oder entfällt ganz.
Alle von der Stadt Spaichingen geplanten, durchgeführten und anschließend in das Ökokonto aufgenommenen Maßnahmen sollen zu einer langfristigen Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auf der Gemarkung Spaichingen beitragen. Die Stadt beabsichtigt, im Regelfall eine Sicherstellung der Pflege- und Entwicklungsziele auf 25 Jahre zu gewährleisten.
Vorteile des Ökokontos
- Maßnahmen für das Ökokonto stehen unter keinem zeitlichen Druck. Das Ökokonto eröffnet Handlungsspielräume für die Gemeinden. So können von Seiten der Stadt günstige Gelegenheiten zum Grunderwerb genutzt werden.
- Sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen konkrete Parzellen für Ersatzmaßnahmen erforderlich, steigt erfahrungsgemäß deren Preis beim Grunderwerb.
- Der Rückhalt öffentlicher Flächen für spätere Ausgleichsleistungen macht keinen Sinn, da die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen auf diesen Flächen auf dem Ökokonto festgehalten werden kann.
- Durchgeführte und auf dem Ökokonto verbuchte Landschaftspflegemaßnahmen leisten bereits frühzeitig einen positiven Beitrag für den Naturhaushalt und somit auch zum Wohle der Bürgerschaft.
- Initiativen verschiedenster Art zur Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen können von Seiten der Stadt unterstützt werden. Der städtische Beitrag wird auf dem Ökokonto festgehalten.
- Die Gefahr, dass sich die Genehmigung von Bebauungsplänen hinauszögert, weil notwendige Ersatzmaßnahmen noch nicht hinreichend gesichert sind (zum Beispiel noch ausstehende Grunderwerbsverhandlungen), nimmt zu, da die Naturschutzbehörden inzwischen strengere Maßstäbe anlegen. Sind bereits geeignete Maßnahmen in ausreichendem Umfang auf dem Ökokonto verbucht, besteht sogleich Handlungsspielraum.
- Bei "abrundenden" Landschaftspflegemaßnahmen, die über einen aktuell notwendigen Ausgleich hinausgehen, können Gutschriften auf dem Ökokonto erfolgen.
Die Einrichtung eines städtischen Ökokontos zum Ausgleich von ökologischen Eingriffen bzw. Defiziten im Zusammenhang von Baumaßnahmen und Bauleitplanung wurde durch den Gemeinderat am 11.04.2005 beschlossen.