Ein Sonnblumenfeld in Spaichingen

Ökokonto

Das Öko­kon­to der Stadt Spai­chin­gen dient dazu, ge­eig­ne­te Land­schafts­pfle­ge­maß­nah­men lang­fris­tig kom­plex pla­nen und vor­aus­schau­end rea­li­sie­ren zu kön­nen. Die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men sol­len er­fasst, be­wer­tet und in Form eines so ge­nann­ten Öko­kon­tos fest­ge­hal­ten wer­den.

Nicht ver­meid­ba­re Ein­grif­fe in den Na­tur­haus­halt und das Land­schafts­bild, sol­len, so­weit sie nicht in­ner­halb des je­wei­li­gen Plan­ver­fah­rens / Plan­ge­bie­tes aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen, künf­tig durch
"Ab­bu­chung" der be­nö­tig­ten Aus­gleichs­maß­nah­me bzw. Aus­gleichs­punk­zahl vom Öko­kon­to kom­pen­siert wer­den. Bei der Kom­pen­sa­ti­on von Ein­grif­fen über das Öko­kon­to soll auf die Gleich­ar­tig­keit von Ein­griff und Aus­gleich ge­ach­tet wer­den. So kön­nen bei­spiels­wei­se Ein­grif­fe in das Schutz­gut Ober­flä­chen­-
ge­wäs­ser mit Land­schafts­pfle­ge­maß­nah­men kom­pen­siert wer­den, die zuvor eine po­si­ti­ve Ent­wick­lung an einem Ober­flä­chen­ge­wäs­ser be­wirkt be­zie­hungs­wei­se ein­ge­lei­tet haben.

Früh­zei­tig durch­ge­führ­te Land­schafts­pfle­ge­maß­nah­men er­rei­chen bis zur "Ab­bu­chung" vom Öko­kon­to
be­reits eine ge­wis­se öko­lo­gi­sche Reife. Dies wirkt sich po­si­tiv auf den Na­tur­haus­halt aus. Die zeit­li­che
Dis­kre­panz zwi­schen einem Ein­griff in Na­tur­haus­halt und Land­schafts­bild und dem vol­len Wirk­sam­wer­den einer Aus­gleichs­maß­nah­me ver­kürzt sich somit er­heb­lich oder ent­fällt ganz.

Alle von der Stadt Spai­chin­gen ge­plan­ten, durch­ge­führ­ten und an­schlie­ßend in das Öko­kon­to auf­ge­nom­me­nen Maß­nah­men sol­len zu einer lang­fris­ti­gen Ver­bes­se­rung des Na­tur­haus­hal­tes und des Land­schafts­bil­des auf der Ge­mar­kung Spai­chin­gen bei­tra­gen. Die Stadt be­ab­sich­tigt, im Re­gel­fall eine Si­cher­stel­lung der Pflege-​​ und Ent­wick­lungs­zie­le auf 25 Jahre zu ge­währ­leis­ten.

Vorteile des Ökokontos

  • Maßnahmen für das Ökokonto stehen unter keinem zeitlichen Druck. Das Ökokonto eröffnet Handlungsspielräume für die Gemeinden. So können von Seiten der Stadt günstige Gelegenheiten zum Grunderwerb genutzt werden.
  • Sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen konkrete Parzellen für Ersatzmaßnahmen erforderlich, steigt erfahrungsgemäß deren Preis beim Grunderwerb.
  • Der Rückhalt öffentlicher Flächen für spätere Ausgleichsleistungen macht keinen Sinn, da die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen auf diesen Flächen auf dem Ökokonto festgehalten werden kann.
  • Durchgeführte und auf dem Ökokonto verbuchte Landschaftspflegemaßnahmen leisten bereits frühzeitig einen positiven Beitrag für den Naturhaushalt und somit auch zum Wohle der Bürgerschaft.
  • Initiativen verschiedenster Art zur Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen können von Seiten der Stadt unterstützt werden. Der städtische Beitrag wird auf dem Ökokonto festgehalten.
  • Die Gefahr, dass sich die Genehmigung von Bebauungsplänen hinauszögert, weil notwendige Ersatzmaßnahmen noch nicht hinreichend gesichert sind (zum Beispiel noch ausstehende Grunderwerbsverhandlungen), nimmt zu, da die Naturschutzbehörden inzwischen strengere Maßstäbe anlegen. Sind bereits geeignete Maßnahmen in ausreichendem Umfang auf dem Ökokonto verbucht, besteht sogleich Handlungsspielraum.
  • Bei "abrundenden" Landschaftspflegemaßnahmen, die über einen aktuell notwendigen Ausgleich hinausgehen, können Gutschriften auf dem Ökokonto erfolgen.

Die Ein­rich­tung eines städ­ti­schen Öko­kon­tos zum Aus­gleich von öko­lo­gi­schen Ein­grif­fen bzw. De­fi­zi­ten im Zu­sam­men­hang von Bau­maß­nah­men und Bau­leit­pla­nung wurde durch den Ge­mein­de­rat am 11.04.2005 be­schlos­sen.