Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Spaichingen erfolgen durch Bereitstellung im Internet soweit gesetztlich nichts anderes bestimmt ist. Die Festlegung erfolgte in der "Satzung zur Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Spaichingen" vom 20.02.2017 und wurde vom Gemeinderat beschlossen. Alle gültigen Satzungen finden Sie hier.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
Die Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen erfolgen zusätzlich in der „Schwäbischen Zeitung – Lokalausgabe Heuberger Bote“ und Spaichinger Woche vom Nussbaum Verlag.