Schüler sitzen im Schulgebäude

Bildungscardförderung

Seit 2009 gibt es in Spai­chin­gen die Bil­dungs­card­för­de­rung für Kin­der bis zum 18. Le­bens­jahr.  Damit wer­den zu­sätz­lich zu den ge­för­der­ten Spai­chin­ger Schü­lern der Mu­sik­schu­le Tros­sin­gen und der Prim­tal­mu­sik­schu­le auch Schü­ler wei­te­rer pri­va­ter Mu­sik­schu­len und von der Stadt an­er­kann­ten  Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ge­för­dert. 

Die För­de­rung pro Jahr be­trägt seit 2013 nun 180,– € für Fa­mi­li­en (15,– €/Monat), die kei­nen Fa­mi­li­en­pass be­sit­zen; und 270,– € für Fa­mi­li­en (22,50 €/Monat), die einen Fa­mi­li­en­pass be­sit­zen. 
 
Bei der Prim­tal­mu­sik­schu­le und der Mu­sik­schu­le Tros­sin­gen er­hält die Stadt die Lis­ten der för­der­fä­hi­gen Kin­der di­rekt von der Mu­sik­schu­le zu­ge­sandt. Bei den klei­ne­ren pri­va­ten Bil­dungs­ein­rich­tun­gen müs­sen die El­tern eine Be­stä­ti­gung der Lehr­kraft brin­gen. Die Aus­zah­lung er­folgt rück­wir­kend für das ab-
­ge­lau­fe­ne Bil­dungs­jahr.
Die Frist der Antragstellung ist der 31.12. eines jeden Jahres.
 
Soll­ten die Kin­der an­de­re als die ge­nann­ten Ein­rich­tun­gen be­su­chen, kann die Lehr­kraft (wenn Sie ein ent­spre­chen­des Di­plom hat), die An­er­ken­nung im Rah­men der Bil­dungs­card be­an­tra­gen. Hier­über ent­schei­det der Ver­wal­tungs­aus­schuss. 

Der Ge­mein­de­rat hat als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung fest­ge­legt,

  • dass der Unterricht durch Lehrkräfte angeboten werden muss, die eine fachliche Ausbildung mit Abschlussprüfung oder ein bestandenes Fachstudium nachweisen können.
  • Die Einrichtung muss eine geordnete Wirtschaftsplanung haben, die in der Regel durch einen kaufmännischen Jahresabschluss belegt werden kann.
  • Kurse der VHS werden durch die Bildungscardförderung nicht bezuschusst.

Ansprechpartner.

Carolin Buck

Kindergärten, Kinderferienprogramm, Vereine, Standesamt

Telefon: 07424 9571-1011

Fax: 07424 9571 -1099

E-Mail: carolin.buck(at)spaichingen.de