Seit 2009 gibt es in Spaichingen die Bildungscardförderung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Damit werden zusätzlich zu den geförderten Spaichinger Schülern der Musikschule Trossingen und der Primtalmusikschule auch Schüler weiterer privater Musikschulen und von der Stadt anerkannten Bildungseinrichtungen gefördert.
Die Förderung pro Jahr beträgt seit 2013 nun 180,– € für Familien (15,– €/Monat), die keinen Familienpass besitzen; und 270,– € für Familien (22,50 €/Monat), die einen Familienpass besitzen.
Bei der Primtalmusikschule und der Musikschule Trossingen erhält die Stadt die Listen der förderfähigen Kinder direkt von der Musikschule zugesandt. Bei den kleineren privaten Bildungseinrichtungen müssen die Eltern eine Bestätigung der Lehrkraft bringen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das ab-
gelaufene Bildungsjahr. Die Frist der Antragstellung ist der 31.12. eines jeden Jahres.
Sollten die Kinder andere als die genannten Einrichtungen besuchen, kann die Lehrkraft (wenn Sie ein entsprechendes Diplom hat), die Anerkennung im Rahmen der Bildungscard beantragen. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss.
Der Gemeinderat hat als Voraussetzung für die Förderung festgelegt,
- dass der Unterricht durch Lehrkräfte angeboten werden muss, die eine fachliche Ausbildung mit Abschlussprüfung oder ein bestandenes Fachstudium nachweisen können.
- Die Einrichtung muss eine geordnete Wirtschaftsplanung haben, die in der Regel durch einen kaufmännischen Jahresabschluss belegt werden kann.
- Kurse der VHS werden durch die Bildungscardförderung nicht bezuschusst.