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Wasserversorgung

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Weitere Hinweise

Die Wassergebühr pro cbm Frischwasserbezug beträgt ab 01.01.2024 2,96 € zzgl. 7% MwSt.

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Maximaldurchfluß (Qmax)

3 und 5

7 und 10

20

30

31-100 m³/h

Nenndurchfluß (Qn)

1,5 und 2,5

3,5 und 5(6)

10

15 m³/h


Euro/Monat

2,56

3,83

12,78

25,56

51,13

Zur Meldung des Wasserzählerstandes können Sie auch unser Online-Formular benutzen!


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Satzungen
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