Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder heute auf weitere Einschränkungen geeinigt, damit sich das Corona-Virus nicht weiter unkontrolliert und explosionsartig verbreitet. Ab dem 2. November treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen.
- Feiernde Gruppen zuhause, in privaten Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sind inakzeptabel.
PRIVATE REISEN
- Bürgerinnen und Bürger sollen auf private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Für Reisen ins Ausland gelten weiter die Reisewarnungen der Auswärtigen Amts und die Liste der Risikogebiete im Ausland des Robert Koch-Instituts sowie die Verordnung Einreise und Quarantäne.
KULTUR SPORT UND FREIZEIT
Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:
- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
- Museen
- Messen
- Kinos
- Freizeitparks
- Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, etwa Indoor-Spielplätze, Escape Rooms, Laser-Tags etc.
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
- Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt
GASTRONOMIE
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.
- Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.
- Betriebskantinen können unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.
- KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch indizierte Fußpflege ist weiterhin möglich.
- Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
EINZELHANDEL
- Der Einzelhandel bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
- Die Einzelhändler müssen den Zutritt so steuern, dass Warteschlangen vermieden werden.
- Es darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten.
WICHTIG: Wie immer unser Hinweis, dass besprochen noch nicht beschlossen heißt! Der heutige Beschluss von Bund und Ländern ist ein Grundsatzbeschluss, der jetzt bis zum Montag, 2. November in den Ländern im Detail ausgearbeitet und umgesetzt wird. Sobald die neue Corona-Verordnung verkündet wurde, werden wir sie verlinken. Seht uns nach, dass wir eure Fragen auch erst dann beantworten können.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Stadtverwaltung