Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27

Grundschulkinder haben (laut SGB VIII § 24a) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.

Im Schuljahr 2029/2030 haben somit alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und  die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.

  • Während der Schulzeit an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit)
  • Während den Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen

Ansprechpartner.

Magdalena Haller

Sachgebietsleitung Bildung; Stellvertretende Fachbereichsleitung Allgemeine Verwaltung

Telefon: 07424 9571-1010

Fax: 07424 9571-1099

E-Mail: magdalena.haller(at)spaichingen.de

Linda Hüttenberger

Sachbearbeitung Schulen

Telefon: 07424 9571-1024

Fax: 07424 9571-1119

E-Mail: linda.huettenberger(at)spaichingen.de