Ein beliebtes Werbemittel im Wahlkampf sind Wahlplakate. Da die Stadtverwaltung regelmäßig Anfragen bezüglich der Plakatierung bekommt, haben wir nachfolgend eine Zusammenstellung von grundlegenden Richtlinien für Plakatwerbung vor Wahlen zusammengestellt. Gebühren fallen in Höhe von 30,00 € an.
Anträge stellen Sie bitte formlos per E-Mail an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Bürgerservice.
Folgende Hinweise sind von den Bewerbern bezüglich der Wahlplakatierung zu beachten:
Anträge stellen Sie bitte formlos per E-Mail an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Bürgerservice.
Folgende Hinweise sind von den Bewerbern bezüglich der Wahlplakatierung zu beachten:
- Größtes zulässiges Format: DIN A1
- Max. Anzahl: 20 Stück (doppelseitig)
- Grundsätzlich dürfen Wahlwerbeplakate / Werbetafeln u.ä. (Werbemittel) die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen durch die Werbemittel keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Auch dürfen Werbemittel nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Straßen hineinragen.
- Ein Anbringen ist ausschließlich an Laternenmasten zulässig und dann auch nur, wenn kein amtlichen Verkehrszeichen daran angebracht ist.
- Die Werbemittel dürfen nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - nicht in der freien Landschaft - auf öffentlichen Flächen aufgestellt bzw. angebracht werden.
- Die Werbemittel sind standsicher aufzustellen bzw. zu befestigen.
- Die Werbemittel (einschließlich Befestigungsmaterial) sind zu dem genannten Termin wieder restlos zu entfernen.
- Lassen Sie der "Konkurrenz" auch noch Platz für entsprechende Werbemittel!