Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 08. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 08. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Allgemeine Wahlinfos
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg (seit dem 08. Dezember 2025) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
- Im Ausland lebende Deutsche sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Terminplan für die Landtagswahl
bis 25.01.2026 Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen
26.01.2026- Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag
15.02.2026
spätestens 15.02.2026 Zustellung der Wahlbenachrichtigung
16.02.2026 - Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs
20.02.2026
06.03.2026 Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen
15.00 Uhr
07.03.2026, Ersatzausstellung nicht zugegangener bzw. verlorengegangener Briefwahlunterlagen
12.00 Uhr
08.03.2026 Wahltag
8.00 - 18.00 Uhr Stimmabgabe in den Wahllokalen
Bis 15.00 Uhr Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
Bis 18.00 Uhr Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt
18.00 Uhr Ende der Stimmabgabe
Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses
Zum Wahlportal
Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat der LpB und BpB ist eines der meistgenutzten Informationsangebote und steht ab dem
9. Februar 2026 zur Verfügung: https://wahl-o-mat.de/