Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Da aufgrund der kurz gesetzten Zeit für die Briefwahl nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg rechtzeitig bei Ihnen ankommen, empfehlen wir Ihnen die Unterlagen wenn möglich direkt im Briefwahlbüro abzuholen. Ab Montag, den 10. Februar 2025 können Sie hierzu mit Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Briefwahlbüro der Stadt Spaichingen am Marktplatz 15 (ehemaliges Reisebüro) kommen. Auch ist es möglich mit Ihren Briefwahlunterlagen direkt vor Ort zu wählen.
Das Briefwahlbüro hat hierfür erweiterte Öffnungszeiten:
- Montag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Mittwoch: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
- zusätzlich am Freitag vor der Wahl, 21.02.25 durchgehend: 8.30 - 15.00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Telefonnummer: 07424-9571-1044, wahlen(at)spaichingen.de
Allgemeine Wahlinfos
Wer darf wählen?
Nach § 12 Abs. 1 BWG sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wahlberechtigt.
Nach § 12 Abs. 2 BWG sind ferner wahlberechtigt:
- Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche), sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Terminplan für die Bundestagswahl
bis 12.01.2025 → Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen
13.01.2025 - 02.02.2025 → Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag
spätestens 02.02.2025 → Zustellung der Wahlbenachrichtigung
03.02.2025 - 07.02.2025 → Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs
21.02.2025, 15.00 Uhr → Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen
22.02.2025, 12.00 Uhr → Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen
23.02.2025 Wahltag
8.00 - 18.00 Uhr → Stimmabgabe in den Wahllokalen
Bis 15.00 Uhr → Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
Bis 18.00 Uhr → Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt
18.00 Uhr → Ende der Stimmabgabe
Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses#