Wahlplakate sind ein häufig genutztes Werbemittel im Wahlkampf. Damit diese im öffentlichen Raum aufgehängt werden dürfen, ist eine Genehmigung nötig.
Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag per E-Mail an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Bürgerservice.
Für die Erlaubnis fallen keine Gebühren an (§ 5 Nr. 4 Sondernutzungssatzung der Stadt Spaichingen).
Grundsätzlich sind mit der Erlaubniserteilung folgende Vorgaben zu beachten:
-
Genehmigungszeitraum: 26.01.2026 – 15.03.2026
-
Größtes zulässiges Format: DIN A1
-
Max. Anzahl: Im Sinne eines fairen Wahlkampfes machen wir hinsichtlich der Anzahl keine Vorgaben und appellieren an Sie den Mitbewerbern auch noch ausreichend Platz für deren Wahlplakate zu überlassen.
-
Die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum ist nur an Straßenlaternen entlang von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zulässig und auch nur an den Laternen, an denen keine Verkehrszeichen angebracht sind.
-
Grundsätzlich dürfen Wahlplakate die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen durch die Plakate keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Auch dürfen diese nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Straßen hineinragen.
-
Das Anbringen von Wahlplakaten ist in einem Umkreis von 15,00 m von Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Querungshilfen ebenso wie auf Verkehrsinseln, an Verkehrszeichenmasten und an Ampelmasten aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt.
-
Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie in der Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
-
Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat die Unterkante der Plakatierung im Rad- und Gehwegbereich in der Höhe von 2,50 m zu enden. Ebenso ist ein Sicherheitsabstand von 0,5 m zur Fahrbahn einzuhalten.
-
Die Werbemittel sind standsicher aufzustellen bzw. zu befestigen. Klebende Materialien, Draht oder Nägel sind zur Befestigung unzulässig. Nach Beendigung des Genehmigungszeitraum sind die Plakate und die Befestigungsmaterialien vollständig und rückstandsfrei zu entfernen.