Bürgerservice

Stadtsanierung

1. Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden
Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für Wohnungs- und Gewerbemodernisierung bis maximal 50.000 € je Maßnahme.

Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können eine Förderung bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 65.000 € erhalten.

Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 10.000 € (Bagatellgrenze).


2. Sanierungsbedingter Abbruch von Gebäuden
Erstattung der Abbruchkosten bis zu 100 %, wenn in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen eine anschließende Neubebauung stattfindet. Der Zuschuss beträgt maximal 25.000 € je Maßnahme.
^
Mitarbeiter
  • Sachgebietsleitung Kämmereiverwaltung, Stellv. Fachbereichsleitung Finanzen und Steuerung; Zuschüsse, Stadtsanierung
^
Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet
  • Die Sanierungsziele werden beachtet
  • Das Bauvorhaben und die Außengestaltung ist mit der Stadt Spaichingen und / oder der STEG abgestimmt
  • Die Wohnverhältnisse werden dem heutigem Standard angepasst
  • Die Erneuerungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich vertretbar sein
  • Vor Baubeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Spaichingen abzuschließen
^
Weitere Hinweise

Haustechnische Verbesserungen

Sanitäre, heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden.

Wohntechnische Verbesserungen

Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen, Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen.
Verbesserungen im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- oder behindertengerechter Ausbau.

Bautechnische Verbesserungen

Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken, Fußböden, Fenstern und Türen.

Erschließungstechnische Verbesserungen

Ver- und Entsorgung im Gebäude (Elektrizität, Gas, Wasser und Abwasser)

Weitere Maßnahmen

  • Trockenlegung von Wänden und Böden
  • Ausbesserung und Ersatz von Dachbelägen und die Verbesserung der Dachkonstruktion
  • Erneuerung des schadhaften Außenputzes und der Regenrinnen, Fallrohre und Verwahrungen
  • Ersatz schadhafter Fenster- und Rolläden
  • Ausbesserung und Ersatz schadhafter Wand- und Deckenbeschichtungen und Bodenbeläge
^
Zugehörigkeit zu