Baufreigabe
Bei Bauvorhaben für die ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist vor Beginn der Bauarbeiten die Baufreigabe erforderlich (Roter Punkt). Der Baufreigabeschein wird erteilt, wenn die in der Baugenehmigung für den Baubeginn enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt sind. Enthält die Baugenehmigung keine solchen Auflagen oder Bedingungen, wird der Baufreigabeschein mit der Baugenehmigung erteilt. Der Baufreigabeschein muss die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften des Planverfassers und des Bauleiters enthalten.
Bei der Durchführung des Kenntnisgabevefahrens ist eine Baufreigabe nicht erforderlich.
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Baukontrolleur, Brandschutz
Vor der Erteilung einer Baufreigabe muss eine Baugenehmigung vorliegen.
Für die Baufreigabe werden keine separaten Gebühren erhoben.
§ 59 der Landesbauordnung