Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?
In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.
Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
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Sachgebietsleitung Baurecht, Bauordnung, Denkmalschutz
- für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für Großanlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie oder der Störfall-Verordnung unterfallen (zum Beispiel Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium
keine
Sie können sich telefonisch oder schriftlich an das Landratsamt Tuttlingen, Bau- und Umweltamt wenden. Diese Stelle gibt Ihnen Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen.
keine
Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.
abhängig vom Einzelfall
in den meisten Fällen: keine
Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.