Das Ehegattentestament und die Erbschaftsteuer
Ehepaare sollten sich gegenseitig durch ein Testament absichern, damit der längerlebende Ehegatte keinen Familienstreitigkeiten ausgesetzt wird. Das Ehegattentestament wird aber von manchen als Steuerfalle bezeichnet. Dass dem nicht so ist, sondern dass ein Ehegattentestament vielmehr die Ehepartner im Todesfall vor großen finanziellen Risiken absichern kann, ist Gegenstand dieses Seminares. Der Referent und Erbrechtsexperte Dr. Alexander Wirich wird anschaulich erläutern, wie Ehepaare ein rechtssicheres Ehegattentestament errichten können und dabei auch gleichzeitig keine unnötig hohen Erbschaftsteuern zahlen müssen. Insbesondere geht es um Fragen zum Pflichtteilsrecht der Kinder, zu den Formvorschriften des Testamentes und um Fragen zur Erbschaftsteuer. Auch zur Frage, ob und wie der längerlebende Ehegatte das Testament nochmals abändern kann und wie man sich vor Erbschleichereien schützen kann, steht der Referent Rede und Antwort. Der erfahrene Referent Dr. Alexander Wirich von der Kanzlei Schrade und Partner aus Villingen hält regelmäßig Vorträge für gemeinnützige Vereine. Sein Vortrag setzt keinerlei Vorkenntnisse voraus und wird ohne Juristendeutsch gehalten.
Referent: Dr. Alexander Wirich, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht
Gebühr: 6,00 €
Anmeldung erforderlich
www.vhs-tuttlingen.de/kurssuche/kurs/Das-Ehegattentestament-und-die-Erbschaftsteuer/FSP10517C#inhalt
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