Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Die Grundsteuerreform


Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Sie können die Erklärung in Papierform nur in Ausnahmefällen abgeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie

  • nicht über einen PC oder ein mobiles Endgerät (Laptop, Tablet) verfügen oder
  • keinen Internetzugang haben

Um die amtlichen Vordrucke in Papierform zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie bitte keine Unterlagen mit der Grundsteuererklärung ein. Sollte das Finanzamt Unterlagen benötigen, wird es diese gesondert anfordern. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen sorgfältig auf, falls Sie zur Vorlage aufgefordert werden.

Kleiner Tipp: Falls Ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Ihre Angehörigen übernehmen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um für Sie die Steuererklärung abzugeben.

Bodenrichtwertportal BORIS

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