Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Die Baurechtsbehörde informiert : Am 7. Dezember ist – der Tag des brandverletzten Kindes –


Damit es allgemein nicht zu Bränden führen kann und damit keine Personen durch Brand zu Schaden kommen und vor allem, dass Kinder keine Verbrennungen davon tragen, weist die Baurechtsbehörde deutlich auf nachfolgende Punkte hin :

  • Es besteht für alle Wohnungen, Neubau als auch im Bestand, Rauchmelderpflicht
  • Rauchmelder müssen in den Schlafräumen und in den Rettungswegen angebracht werden
  • Dringende Empfehlung, auch die Wohnräume, vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit, mit Rauchmelder auszustatten.
  • Bei baurechtlichen Abnahmen wird immer wieder festgestellt, dass die Rauchmelder noch nicht installiert sind
  • Wichtig : vor Bezug der Wohnung müssen die Rauchmelder installiert sein
  • Der Bauherr ist eigenverantwortlich für die Installation / Wartung verantwortlich
  • Bedenken Sie,  auf Grund von Brandverletzungen sind jährlich ca. 7.500 Kinder in stationärer Behandlung und ca. 1.500 Kinder in Spezialkliniken.
  • Brandverletzungen bedeuten für die Opfer starke Schmerzen, Operationen, monatelanger Krankenhausaufenthalt, Therapien, lebenslange Narben, großes Leid in den betroffenen Familien

Auskunft zur Rauchmelderpflicht erteilt gerne die Baurechtsbehörde in Spaichingen ,Herr Balk, erreichbar unter der Rufnummer 07424 9571-603

Plakat Tag des brandverletzten Kindes