Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Corona-Verordnung Absonderung


Neue Corona Verordnung Absonderungen

Durch die Entwicklung des Infektionsgeschehen in den letzten Wochen konnte eine unmittelbare Absonderung von mit dem Coronavirus-infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen durch die Verfügung der Gesundheitsämter bzw. Ordnungsämter nicht immer gewährleistet werden.

Daher wurde - auf kommunale Anregungen - vom Sozialministerium die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung) verkündet.

Sie trat am Samstag, 28. November 2020 in Kraft. Die Verordnung samt Begründung finden Sie unter:

Die CoronaVO Absonderung beschleunigt das Vorgehen bei Isolationspflichten und enthält auch klare Anforderungen an diese. Sie gilt unmittelbar.

So müssen sich nach § 3 Krankheitsverdächtige unverzüglich in Absonderung begeben. Positiv getestete Personen, die sich nicht bereits in Absonderung befinden, müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben.

Einzelverfügungen der Gesundheitsämter bzw. der Ordnungsämter zur Absonderung sind somit ab Samstag 28. November 2020 nicht mehr erforderlich!