Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Speisegastronomie öffnet wieder


Hierfür gelten unter anderem folgende Auflagen der Landesregierung:
  • Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung erheben und verarbeiten Betreiber mit Einverständnis der Gäste folgende Daten:
1. Name des Gastes, 
2. Datum und Uhrzeit des Besuchs und 
3. Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Die Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
  • Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Die Gäste sind hierüber vor Betreten der Gaststätte zu informieren. Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräumen, sind sicherzustellen. Gästen muss ein Sitzplatz, beispielsweise auf Stühlen oder Hockern, zugewiesen werden.
  • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.
  • Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen sind bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen benutzt werden.Beschäftigte haben in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.
  
Die gesamte Corona-Verordnung für Gaststätten findet ihr hier.

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