Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Notfallbetreuung für Kinder des städtischen Kindergartens Sonnenschein


Die Stadt Spaichingen richtet als Träger des städtischen Kindergartens Sonnenschein eine Notfallbetreuung ein. Diese Notfallbetreuung ist  ausschließlich für Eltern gedacht, bei denen beide Elternteile oder Alleinerziehende  in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Es gilt, die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder  kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
 
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:
  • die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (hauptamtliche Kräfte: Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
  • die Lebensmittelbranche.
Voraussetzung für die Notfallbetreuung
Grundvoraussetzung für die Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind. Die Kinder müssen bereits diese Kindertagesstätteeinrichtung besuchen, um dort einen Notfallbetreuungsplatz zu bekommen.

Das vom Land Baden-Württemberg angeordnete Ziel ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Wir bitten daher um Verständnis, dass der Kreis der Berechtigten möglichst klein gehalten werden muss. Informationen für die Eltern/Erziehungsberechtigte zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen sind hier für Sie zusammengefasst.
   
Notfallbetreuung für Kinder des städtischen Kindergartens Sonnenschein
Sollten Sie eine Notfallbetreuung  benötigen, so füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Betreuung findet von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr in den Räumen des städtischen Kindergartens Sonnenschein. Die Kindergartenbeiträge ab April 2020 bis zur Ende der Notschließzeit werden ausgesetzt. Es fallen keine Beiträge für die Notfallbetreuung an.

Die Anträge werden umgehend geprüft und die Eltern zeitnah informiert.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Kindergartenverwaltung unter der Telefonnummer: 07424 9571 111 richten oder senden Sie eine E-Mail  an Frau Carina Schuller (carina.schuller(at)spaichingen.de).
 
Vorrangiges Ziel muss es dennoch sein, wenn möglich die Kinder daheim zu betreuen.
 
Notfallbetreuung für Kinder aus anderen Kindertagesstätten
Sollte Ihr Kind bisher in einer anderen Kindertageseinrichtung als im Kindergarten Sonnenschein betreut werden, wenden Sie sich bitte dorthin:
 
Es handelt sich um folgende Einrichtungen:  
Begründung für die Notbetreuung in der bisherigen Einrichtung
Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, sollten in der Einrichtung in die Notbetreuung aufgenommen werden, in der sie auch regulär betreut werden. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsverordnung des Landes eine Betreuung von Kindern nach dem Wohnort oder Tätigkeitsort der Erziehungsberechtigten organisiert nicht zulässt, da aus virologischer Sicht strikt
empfohlen wird, keine neuen Gruppen zu durchmischen und damit eine erhöhte Infektionsgefahr zu begründen.
 
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie, dass die Betreuung von Kindern nicht möglich ist, wenn diese sich in den letzten 14 Tagen in einem durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer bestätigten mit Covid-19 infizierten Person hatten (unabhängig von Symptomen). Sofern Ihr Kind Krankheitssymptome gleich welcher Art zeigt, ist eine Notfallbetreuung ebenfalls nicht möglich.
 
Ein Musterexemplar der Arbeitgeberbescheinigung zur Beantragung der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen finden Sie hier.

Den Prozessablauf des Antrages finden Sie hier.
 
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