Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt Spaichingen erlässt eine Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 über das Verbot von Veranstaltungen ab 200 Personen bis zum 11. Mai 2020. Die Stadtverwaltung hat dies heute angeordnet, um die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen und die Bevölkerung vor einer Ansteckung zu schützen.

Die Allgemeinverfügung besagt unter anderem, dass:
  • öffentliche als auch private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl über 200 Personen untersagt sind.
  • bei kleineren Veranstaltungen die Veranstalter verpflichtet sind, Namen und Adressen der Teilnehmer zu erfassen, damit im Falle einer Infektion die Infektionswege nachgezeichnet werden können.
 
Konkret betrifft es folgende Veranstaltungen:
  • Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 15. März 2020
  • Informationsveranstaltung zum Stadtfest im Feuerwehrmagazin am Dienstag, 17. März 2020
  • Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag am 29. März 2020
  • Kindertheater „Die Abenteuer des kleinen Pinocchio“ in der Stadthalle am Mittwoch, 06. Mai 2020
  • Flohmarkt am Samstag, 09. Mai 2020
Nicht betroffen ist im Moment der Bauern- und Wochenmarkt.
 
Begründung:
Die Stadt Spaichingen ist nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG in Verbindung mit § 1 Absatz 6 IfSGZustV für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig. Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen.

Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.
 
Ihre Stadtverwaltung