Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Informationen zur Bürgermeisterwahl: Ausübung Ihres Wahlrechts bei Umzug


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist ausschlaggebend, ob Sie bei Aufstellung des Wählerverzeichnisses in der Gemeinde gemeldet und ob Sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

Ziehen Sie während der letzten drei Monate vor der Wahl von außerhalb in die Gemeinde zu oder verlegen Ihren Hauptwohnsitz dorthin, können Sie grundsätzlich nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen, da Sie die Anforderungen an die Mindestwohndauer nicht erfüllen, es sei denn, Sie gelten als Rückkehrer.

Rückkehrerin oder Rückkehrer sind Sie,
  • wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, aber
  • vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Als Rückkehrerin oder Rückkehrer können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt.

Kontakt:
Frau Barbara Schwer
Verkehrsrechtl. Anordnungen, Märkte
Rathaus
Marktplatz 19
78549 Spaichingen
0 74 24 / 95 71 -121
0 74 24 / 95 71 -19
E-Mail: Barbara.Schwer(at)spaichingen.de

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg (www.service-bw.de)