Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Konzeptuntersuchung für das Klinikum Landkreis Tuttlingen - Entscheidung des Kreisrates am 24.10.2019 - hier: Verschiebung der Kreistagsentscheidung


Konzeptuntersuchung für das Klinikum Landkreis Tuttlingen
Entscheidung des Kreisrates am 24.10.2019
hier: Verschiebung der Kreistagsentscheidung


Sehr geehrter Herr Bär,
 
ich bitte Sie eindringlich, die Kreistagsentscheidung in der im Betreff genannten Angelegenheit um einige Monate zu verschieben, damit alle Beteiligten hinreichend Zeit zum Austausch und zur Findung einer guten Lösung für die gesundheitliche Versorgung im Landkreis haben. Die Vorstellung ist, eine Kreistagsentscheidung erst zum Ablauf des ersten Quartals 2020 herbeizuführen.
 
Diese Bitte ist getragen von verschiedenen Überlegungen und Tatsachen, die weder in der bisherigen Diskussion im Kreistag noch bei der Meinungsbildung selbst berücksichtigt und hinreichend gewürdigt worden sind.
 
Im Einzelnen:
                                                              1.
 
Gegenstand des Gutachtens war es die von „der Klinik“ und der Klinikinitiative Spaichingen vorgestellten Konzepte unter verschiedenen, im Untersuchungsbericht der Firma Oberender näher bezeichneten Kriterien zu werten.

Grundlage für die vorzunehmende Wertung war das von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellte Datenmaterial zum Betrachtungsjahr 2017 bei Berücksichtigung der Fallzeiträume der Jahre 2016 und 2017. Vorherliegende Zeiträume wurden nicht betrachtet, ebenso wurden bei der Bewertung strukturelle Änderungen, die von der Geschäftsleitung maßgeblich im Jahr 2014 zu Lasten des Standorts Spaichingen vorgenommen worden sind, nicht berücksichtigt, obgleich diese strukturellen Veränderungen zu Auswirkungen im Betriebsergebnis geführt haben, was durch die DRG Fallzahlen zu belegen ist.
 
Aus dem Übersichtsblatt der Geschäftsleitung mit den Leistungszahlen der Gesundheitszentren Tuttlingen und Spaichingen für den Zeitraum 2013 bis 2018 fällt auf, dass sich die CM Entwicklung trotz rückläufiger DRG Fallzahlen in diesem Zeitraum, also die ökonomische Fallmischung nicht verändert hat. Obgleich strukturelle Änderungen erfolgt sind, die dazu geführt haben, dass ab dem Jahr 2014 maßgeblich nur abrechnungsschwächere ärztlichen Leistungen in Spaichingen erbracht werden konnten, ist die ökonomische Effizienz in den vergangenen Jahren in Spaichingen gleich geblieben.
 
Dies findet bei der Untersuchung der Firma Oberender keine Berücksichtigung, weil die Bewertung längerer Zeiträume, in denen von der Geschäftsleitung herbeigeführte Veränderungen erfolgt sind, insgesamt nicht bewertet worden sind.
 
                                                                         2.
 
Aus diesseitiger Sicht wird die maßgeblich ökonomische Bewertung, die die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zwar berücksichtigt und hieraus die Empfehlung der Verlagerung ableitet weder dem Umstand gerecht, dass es in den vergangenen Jahren immer der politische Wille der Verantwortlichen im Kreistag war, die Klinikversorgung im Landkreis Tuttlingen mit der Zielrichtung der Erhaltung beider Klinikstandorte in Ihrer Funktion als Krankenhäuser mit Angebot der Grund- und Regelversorgung zu gewährleisten. Eine Stärkung des einen Standorts durfte nach dem Willen der politisch Verantwortlichen nicht zur Schwächung des anderen Standorts führen.
 
Diese Jahrzehnte lang gehaltene Tradition war nicht nur Garant einer optimalen Versorgungsstruktur, sondern hat auch den Landkreis selbst dadurch „befriedet“ dass Kreisversorgungseinrichtungen verteilt waren. Die heutige Geschäftsleitung hat in den letzten Jahren diesen politischen Willen nicht hinreichend berücksichtigt und beachtet. Versorgungsstrukturen wurden dergestalt verändert, dass notwendige Verlegungen nach Tuttlingen zum einen und Abwanderungstendenzen der Bevölkerung zum zweiten die Folge waren. Eine beabsichtigte standortübergreifende Schärfung des Leistungsprofils hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, was als Versäumnis der heutigen Geschäftsleitung anzusehen ist. Versorgungsüberkapazitäten wurden dort geschaffen, wo keine Betten vorhanden waren. Es gibt bisher kein Nachweis erbracht, dass Doppelvorhaltungen auch zwangsläufig mehr kosten. Bei guter effizienter Steuerung ist dies gerade nicht der Fall. Aber das war ebenfalls nicht Bewertungsauftrag.
 
                                                                         3.
 
Die inzwischen gewachsene Bürgerinitiative, die sich aus Besorgnis gegründet hat, dass das Krankenhaus als Haus der Grund- und Regelversorgung, nebst Notfallambulanz verändert wird, sollte aus diesseitiger Sicht im Interesse umfassender Bürgerbeteiligung in Entscheidungsprozesse von grundlegender Bedeutung verstärkt eingebunden werden. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber lediglich in der Gemeindeordnung in §20 b GemO das Instrument umfassender Beteiligung geschaffen, eine entsprechende Regelung findet sich in der LKrO nicht.
 
Trotz dessen gibt der Gesetzgeber nach §16 LKrO dem Kreis die Pflicht auf, Versorgungseinrichtungen in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit zu schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl seiner Einwohner erforderlich sind.
 
Im Umkehrschluss gebietet diese gesetzliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge der Einwohner eine einschränkende Kompetenz bei Entscheidungen über seit Jahrzehnten bestehende Vorsorgeeinrichtungen, selbst dann, wenn diese nur in ihrer Struktur verändert werden sollen.
 
Maßgeblich für eine Veränderung kann nach dem Wortlaut der LKrO nur der Umstand sein, dass der Landkreis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit käme, was bei einem Fortbestand der Doppelstruktur in Anbetracht der Betriebsergebnisse der Klinik in den letzten Jahren und in Anbetracht der hohen Mittelzuflüsse aus Umlagemitteln an den Kreis in den letzten Jahren wohl kaum der Fall sein dürfte.
 
Soweit die Einwohnerschaft eine Versorgungseinrichtung wie durch die Bürgerinitiative mit beträchtlicher Mitgliederzahl als wichtig und notwendig ansieht, ist aus diesseitiger Sicht aus dem Gebot des § 16 LKrO zuerst zu prüfen, ob der Landkreis diese Versorgungseinrichtungen überhaupt aufgeben darf. Diese Abwägung hat bisher im Kreistag nicht stattgefunden.
 
                                                                          4.
 
Ein Blick in den Nachbarlandkreis zeigt, dass ein kleines Krankenhaus auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen erfolgreich als Haus der Grund- und Regelversorgung arbeiten kann. Das in gemeindlicher Trägerschaft geführte Krankenhaus Stockach, welches mit Einzugsbereichen rund 32.000 Einwohner mit einem umfassenden Leistungsangebot und einer Bettenzahl von 55 Betten versorgt, ist eine Paradebeispiel dafür, dass auch ein kleines Haus trotz großer Konkurrenz in den Nachbarstädten bestehen kann. Ein jährlicher Abmangel von 1 Mio Euro – so der Vorsitzende des Krankenhausfördervereins – wird vom Gemeinderat der Stadt als tolerabel angesehen, um diese für Stockach wichtige Versorgungseinrichtung zu erhalten.
Die beiden Häuser in Spaichingen und Tuttlingen haben in den vergangenen Jahren bessere Betriebsergebnisse erzielt und hätten vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des Kreises nicht die Not, dass bereits heute über deren Schicksal voreilig Entscheidungen getroffen werden.
 
Ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt Stockach wäre sicherlich angebracht, um deren Erfahrungswerte in die Entscheidung einfließen zu lassen. Hierfür braucht man Zeit.
 
                                                                         5.
 
Bisher ist mit den Standortgemeinden die wirtschaftliche und strukturelle Situation der Klinik nicht besprochen worden. Der Gemeinderat der Stadt Spaichingen war bisher in Anbetracht nicht zugänglich gemachten Zahlenmaterials nicht in der Lage darüber zu befinden, ob sich die Stadt an der Einrichtung beteiligt, sofern eine solche künftig auch von der Stadt Tuttlingen geleistet wird. Einen Sitz im Aufsichtsrat für den Standortbürgermeister wurde bei Besetzung des Gremiums abgelehnt. Insoweit ist mir persönlich nur eingeschränkt ein Zugang zu betrieblichen Bewertungen möglich, welcher kein abschließendes Bild über die Sinnhaftigkeit eines gemeindlichen Engagements erlaubt.
 
Ob eine Abmangelbeteiligung in bestimmter Höhe als Standortvorteil politisch diskutiert werden sollte und kann, müsste umfassend geprüft werden. Hierfür erforderlich wäre der Zugang zu den geschäftlichen Unterlagen, damit allein die Entscheidungen der letzten Jahre auf Ihre Nachvollziehbarkeit geprüft können.
 
Auch hierfür, insbesondere zur Prüfung eines etwaig zu machenden Angebots braucht man Zeit.
 
                                                                         6.
 
Am Ende des letzten Jahres haben Sie mich über die Notwendigkeit struktureller Veränderungen mit der Begründung informiert, es sei schwierig Ärzte für das Kreisklinikum zu gewinnen. Nur eine strukturelle Änderung mache den Standort Tuttlingen attraktiver für junge Ärzte. Spaichingen sei aufgrund seiner Größe uninteressant für junge Ärzte.
Das Beispiel Prof.Dr.Baumeister, der sehr eindrücklich die Vorteile Spaichingens im Rahmen der Podiumsveranstaltung am 09.10.2019 geschildert hat zeigt, dass auch ein kleines Haus gute und attraktive Arbeitsbedingungen schaffen kann.
 
Die Konzeptuntersuchung geht davon aus, dass am Haus Spaichingen in einem intersektoralen Gesundheitszentrum 5 – 6 Ärzte praktizieren sollen. Wie diese gewonnen werden sollen, ist bisher ungeklärt, ungeachtet der Tatsache, dass am Klinikum Tuttlingen auch bisher in den letzten Monaten keine weiteren Ärzte gewonnen worden sind.
 
Es ist davon auszugehen, dass wir an unseren Standorten unsere zukünftigen Ärzte selbst ausbilden müssen. Dazu benötigen wir keine Gesundheitszentren, sondern eine Klinik, die diese Leistung mit Chefärzten erbringen kann. Hierzu können durchaus auch zwei Häuser dienlich sein, wenn es um eine qualifizierte Aus-, Weiterbildung in der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin in der noch die internistischen Erkrankungen in gesamter Breite vermittelt werden können, geht. 
 
Ich bitte Sie vor dem Hintergrund vorbesagter Erwägungen um Verschiebung der Kreistagsentscheidung. Es besteht auch diesseitiger Sicht unter Berücksichtigung der Bedeutung der zu entscheidenden Angelegenheit kein Zeitdruck.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Hans Georg Schuhmacher
Bürgermeister