Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Erneuerung der Primverdolung im Abschnitt zwischen dem Marktplatz und der Angerstraße mit Neugestaltung der Oberflächen
- Information über die Änderung zum Baubeginn und zur Baumaßnahme -


Nachdem in den letzten Jahren die Primverdolung in mehreren Bauabschnitten erneuert wurde, erfolgt nun die Erneuerung im letzten Abschnitt zwischen dem Marktplatz und der Angerstraße. Die Baumaßnahme ist notwendig, da die in der Hauptstraße B 14 verlaufende Primverdolung sehr stark beschädigt und hydraulisch überlastet ist.
 
Die mit den Bauarbeiten beauftragte Baufirma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, Donaueschingen hat nunmehr mitgeteilt, dass sie durch Lieferengpässe der Fertigbetonteile für die Primverdolung die Baustelle erst am Montag, den 07.10.2019 mit dem Bauabschnitt 1.1 – Marktplatz bis Zufahrt Kreuzplatz – beginnen können. Daran schließen sich die Bauarbeiten im Bauabschnitt 1.2 bis zur Vorgasse an. Es ist dennoch geplant, in Abhängigkeit der Witterung diese beiden Bauabschnitte noch im Jahr 2019 fertig zu stellen. Parallel dazu werden derzeit die Arbeiten zur Umgestaltung des Kreuzplatzes und zur Neugestaltung der Seitenbereiche zwischen den Geschäften und den Parkplätzen ausgeschrieben.
Diese Arbeiten sollen ebenfalls noch in diesem Jahr beginnen, gute Witterung vorausgesetzt. Mit den Arbeiten zur Primverdolung im Bauabschnitt 1.3 – Vorgasse bis Angerstraße – soll im Frühjahr 2020 begonnen werden.
 
Neben der Erneuerung der Primverdolung werden auch die Flächen über der Verdolung (Parkplätze) entsprechend der bereits ausgebauten Bereiche mit Betonverbundpflaster neu gestaltet.
 
Zur Durchführung der Baumaßnahme muss die Hauptstraße B 14 einseitig gesperrt werden. Der Verkehr von Tuttlingen in Richtung Rottweil wird einseitig an der Baustelle vorbeigeführt. Der Verkehr aus Rottweil Richtung Tuttlingen wird über die Robert-Koch-Straße (Schwerverkehr) und über die Sallancher Straße und Angerstraße umgeleitet.
Die Umleitungstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
 
Die Zufahrt und Zugänglichkeit für die Anlieger, Kunden und den Anlieferverkehr soll während der Baumaßnahme über die Baufirma gewährleistet werden.
 
Die Baufirma wird in enger Zusammenarbeit mit der Bauleitung versuchen, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten.