Frau am Schaukasten liest Aktuelles aus Spaichingen

Blumenschmuck bei Urnenwänden/Urnenhaingräbern


Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass bei den Urnenwänden/ Urnenhaingräbern sämtlicher Blumenschmuck, Weihwasserbehälter, Kerzen o. ä. aufgestellt und nicht wieder abgeräumt werden.
 
Bereits vor längerem hat der Verwaltungsausschuss festgelegt, dass bei Urnenwänden der Blumenschmuck, Blumenkränze oder Trauergebinde nach einem angemessenen Zeitraum (nach 4 Wochen) von den Angehörigen entfernt werden muss, da für diese Grabart keine Pflege vorgesehen ist.
Wird dies von den Angehörigen nicht veranlasst, wird dies der städtische Betriebshof vornehmen. Identisch ist dies auch bei Urnenhainen.
 
Wer Blumenschmuck, Weihwasserbehälter, Kerzen o. ä. vor der Urnenwand/ Urnenhaingrab abgestellt hat, den bitten wir, diesen spätestens zum Ende oder zum 14. eines Monats zu entfernen, andernfalls wird dies der städtische Betriebshof zum 1. oder zum 15. eines Monats vornehmen.
 
Blumenschmuck, Weihwasserbehälter, Kerzen und andere Gegenstände werden im Bereich des Gärtnereigebäudes an den Containern eine angemessene Zeit gelagert und können dort abgeholt werden. Eine Garantie für das Vorhandensein gibt die Stadt nicht.

Die Stadt wird künftig in regelmäßigen Abständen die Einhaltung überprüfen und ggf. Gegenstände entfernen.