Bekanntmachung

Marktumfrage für Landschaftspflegemaßnahmen im Regierungsbezirk Freiburg


Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren. Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert).

Die Maßnahmen umfassen:

  • 1)     Mahd von Extensivgrünland sowohl mit speziellem Gerät (z. B. Zwillingsbereifung/ Mähraupe) als auch in Handarbeit inkl. Abräumen und idealerweise Verwertung im eigenen Betrieb; bevorzugt werden insektenschonende Techniken wie z.B. Messerbalken
  • 2)     Mahd von Böschungen inkl. Abräumen und idealerweise Verwertung des Schnittguts
  • 3)     Gehölzpflegearbeiten und Rodungen inkl. Bergung und ordnungsgemäße Verwertung des Schnittguts; Stockfräse-Arbeiten; Kopfbaum-Pflege, Nachpflege von Stockausschlägen
  • 4)     Bekämpfung von Neophyten oder Giftpflanzen (Lupine, Riesenbärenklau, Herbstzeitlose, u.a.) durch unterschiedliche Techniken (Ausstechen, Heißwasserdampf, Schutzkleidung, usw.)
  • 5)     Beweidung mit Ziegen / Schafen / Rindern / Wasserbüffeln oder andere Weidetiere (Umtriebsweide nach Weideplan in zeitlich begrenzten Weidegängen, Auszäunung sensibler Bereiche, gerne auch Hobbytierhalter)
  • 6)     Pflegearbeiten an Gräben, Gewässern und Gewässerufern, z.T. mit Spezialgerät (Mähkorb)
  • 7)     Erdarbeiten u.a. auf Kleinstflächen: Anlage von Mulden, Grabenabflachungen, Geländemodellierungen
  • 8)     Neuanlage von artenreichem Grünland oder Aufwertung artenarmer Wiesenbestände durch Mähgutübertragung oder Streifen-Ansaat
  • 9)     Mulchen z. B. von Brombeere, Adlerfarn und Gehölzsukzession, z.T. mit Abräumen des Mulchguts
  • 10)  Unterstützung bei Artenschutzmaßnahmen: z.B. Auf-/ Abbau und Ausmähen von Gelegeschutzzäunen

(Nebenerwerbs-)Landwirte, (Hobby-)Tierhalter, Maschinenringe und Unternehmen u. a., die über entsprechende Geräte, Tiere oder Ausstattungen verfügen und Kenntnisse über die Umsetzung einzelner oder aller aufgeführten Maßnahmen nachweisen können, sind aufgerufen, sich beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg, abt5.verfahrensmanagement(at)rpf.bwl.de, bis zum 23. Dezember 2021 zu melden, um die Bewerbungsunterlagen anzufordern, oder diese hier herunterzuladen.

Ihre konkreten Rückmeldungen erwarten wir bis zum 31. Januar 2022.