Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplans sowie des Erschließungsplans „Raiffeisenstraße 2“
05.10.2020
Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplans sowie des Erschließungsplans „Raiffeisenstraße 2“
- Einleitungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Gemeinderat hat am 28.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplans „Raiffeisenstraße 2“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) nebst der in ihm enthaltenen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie die Aufstellung des Erschließungsplans bzgl. des projektbezogenen Bebauungsplans gefasst. In selbiger öffentlicher Sitzung vom 28.09.2020 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Auslegung des Planentwurfs sowie des Entwurfs des Erschließungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des projektbezogenen Bebauungsplans ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Eigentümer des Grundstücks Raiffeisenstraße 2 (Flst.: 1604/31) in der Stadt Spaichingen beabsichtigt den Anbau einer Lagerhalle mit einer Grundfläche von 387 m² an das bestehende Gewerbe- und Wohngebäude (297 m²). Dies soll der Betriebsvergrößerung des bisher auf diesem Grundstück ansässigen Gewerbebetriebs dienen.
Der projektbezogene Bebauungsplan ‚Raiffeisenstraße 2‘ wird nun notwendig, da die geplante Erweiterung über die Grenzen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Wangen I“, 5. Änderung, und „Wangen II“ hinausgeht. Durch den projektbezogenen Bebauungsplan werden die Geltungsbereiche der beiden rechtskräftigen Bebauungspläne verkleinert und angepasst. Die bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften der Bebauungspläne „Wangen I“, 5. Änderung, und „Wangen II“ werden bzgl. des entsprechenden Geltungsbereichs durch die des projektbezogenen Bebauungsplans „Raiffeisenstraße 2“ ersetzt.
In der rechtswirksamen 6. Fortschreibung des „Flächennutzungsplans 2030“ der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen“ ist der Planungsbereich als Gewerbegebiet dargestellt.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Bebauungsplanänderungen nicht berührt. Die Änderungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von naturschutzrechtlichen Schutzgütern, sodass das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) angewandt werden kann.
Der Erschließungsplan bzgl. des projektbezogenen Bebauungsplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Planentwurf vom 15.09.2020, der Entwurf vom Erschließungsplan vom 15.09.2020, die Begründung vom 16.09.2020 sowie die Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften vom 16.09.2020 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
12.10.2020 bis 13.11.2020
im Rathaus Spaichingen, Zimmer 1.08, Marktplatz
im Rathaus Spaichingen, Zimmer 1.08, Marktplatz
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können im angegebenen Zeitraum darüber hinaus auch online unter www.spaichingen.de Aktuelles Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Zur Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit eingeladen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Spaichingen, 29.09.2020
Hugger
Bürgermeister
Downloads
Anlage_1_Lageplan15.09.2020_Raiffeisenstrasse_2.pdf
Anlage_2_Erschliessungsplan_15.09.2020_Raiffeisenstrasse_2
Anlage_3_PF_und_OeB_Raiffeisenstrasse_2_-_projektbezogener_Bebauungsplan
Anlage 4 Begruendung Raiffeisenstraße 2 projektbezogener Bebauungsplan